Bedingungen und Konditionen

Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie Österreichs vom 1. August 2007 & 1. Juni 1999: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/film-musikwirtschaft/AGB-FAF2007.pdf

Sie können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Englisch hier und auf Deutsch hier herunterladen.

Lizenzdauer & Lizenzgebiet

Wenn Lizenzdauer und Lizenzgebiet nicht im Angebot des konkreten Projekts ausgeschildert sind, gelten die folgenden Regelungen:

Der Kunde erwirbt die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film durch Zahlung der Produktionskosten.

Die Rechte für Musik, Bild und Ton sind im Angebot enthalten und sind zeitlich und örtlich unbegrenzt.

Buyouts für Schauspieler werden gegebenenfalls in einer separaten Berechnung aufgeschlüsselt und variieren je nach Projekt.

Die Nutzung des Materials für TV-Berichte ("Selected B-Roll") ist eingeschlossen, nicht aber der Verkauf des Materials als Archivmaterial. Dieser ist ausgeschlossen und muss separat verhandelt werden.

Zahlungskonditionen

Sofern im projektspezifischen Angebot nicht gesondert ausgewiesen, wird das Budget wie folgt an die Little Lights Studio GmbH ausgezahlt:

Projekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu 20.000 €
60% bei Unterzeichnung des Kostenvoranschlags
40% bei Freigabe der Online-Version

Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 20.000 €
50% bei Unterzeichnung des Kostenvoranschlags
30% bei Drehbeginn
20% bei Freigabe der Online-Version

Schauspieler & Voice Over Buyouts

Darsteller-Buy-Outs sind im Angebot gesondert ausgewiesen und werden endgültig bepreist, sobald eine Entscheidung über die jeweiligen Einsatzgebiete getroffen wurde. Die Überprüfung der genannten Einsatzbereiche sowie die Informationspflicht gegenüber Schauspielern und Sprechern im Falle einer Änderung solcher Einsatzbereiche obliegt nicht der Little Lights Studio GmbH, sondern ausschließlich dem Auftraggeber.

Haftung

Der Produzent ist verpflichtet, ein nach dem Stand der Technik technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Tritt bei der Herstellung des Projektes ein Umstand ein, der die vertragsgemäße Herstellung unmöglich macht, so haftet der Hersteller nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt, wenn die Produktion nicht rechtzeitig fertiggestellt wird. Die Unmöglichkeit der Produktion oder die nicht rechtzeitige Fertigstellung der Produktion, die weder vom Produzenten noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Es werden jedoch die bis dahin erbrachten Leistungen zuzüglich der Produktionskosten in Rechnung gestellt. Die Produzentin haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn oder Folgekosten, die durch den Abbruch der Produktion oder die Unmöglichkeit entstehen oder entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Wettertage / Ausfall eines Drehtages durch Wetter oder höhere Gewalt.

Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist er berechtigt, die tatsächlich entstandenen Nettokosten sowie die anteiligen Produktionskosten und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

Wird der Auftrag zwischen 10 und 5 Tagen vor Drehbeginn storniert, ist der Produzent berechtigt, 2/3 der kalkulierten und vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich Produktionskosten in Rechnung zu stellen.

Tritt der Kunde zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem geplanten Drehbeginn zurück, wird die berechnete und in Auftrag gegebene Summe in Rechnung gestellt.

Garantierte Rechte

Little Lights Studio GmbH garantiert dem Auftraggeber mit der Lieferung des Masters das Eigentum an allen Rechten an den Filmen und stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei.

Vertraulichkeitsvereinbarung

Little Lights Studio GmbH & der Auftraggeber vereinbaren ein angemessenes Stillschweigen über die Produktion.

Beaufsichtigung am Drehtag

Falls zutreffend und nicht anders vereinbart, stellt der Kunde eine Begleitperson für das Shooting zur Verfügung, um kreative und organisatorische Entscheidungen vor Ort zu treffen.

Grundlagen der Produktion

Die filmische Umsetzung basiert entweder auf einem Konzept und Drehbuch, dem im Angebot enthaltenen Leistungsumfang oder einer mündlichen Vereinbarung vor der Freigabe des Kostenvoranschlags. Die Kalkulation des Budgets basiert auf den ausgeschilderten Produktionsparametern und muss bei veränderten Parametern an diese angepasst werden.

Little Lights Studio GmbH wacht über den abgestimmten Zeitplan, sollte es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse zu Verschiebungen kommen, vereinbaren der Auftraggeber und Little Lights Studio GmbH, im Gespräch zu bleiben, um die pünktliche Fertigstellung der Filme zu gewährleisten.

Änderungen und Feedback-Schleifen

Sofern nicht durch einen spezifischen Projektvertrag / spezifische Angebots-Feedback-Schleifen angegeben, gelten die folgenden Feedback-Schleifen:

  • Kostengenehmigung - schriftliche Bestätigung des Leistungsumfangs und des Budgets
  • Genehmigung des Konzepts / der Geschichte + 1 Feedbackschleife (falls zutreffend)
  • Offline / Rohschnitt
  • Online / Final Cut, Tonmischung & Farbkorrektur

Übliche Änderungen an der Offline-Version des Schnitts in der ersten Fassung des Films, die dazu dienen, die Endabnahme zu erreichen, sind im Budget enthalten.

Die folgenden Änderungen und Dienstleistungen sind jedoch ausgeschlossen:

  • Grundlegende Änderungen nach der Genehmigung, z.B. im Konzept (Story, Schnitt, Musik, Nachdreh, etc.), die nach der Genehmigung des Angebots, nach der Konzeptgenehmigung oder nach der Offline-Genehmigung vorgenommen werden
  • Kürzungen auf kürzere Versionen / Änderungen gegenüber den im Angebot enthaltenen Versionen
  • Zusätzliche Sprachaufnahmen oder Untertitel

Solche Änderungen erfordern eine Neukalkulation der entstandenen Kosten. Bild- und Tonänderungen, die im Laufe der Nutzungszeit dieser Filme vorgenommen werden sollen und nicht besonders gekennzeichnet sind, sind ebenfalls nicht im Angebot enthalten. Solche Änderungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Annullierung durch Wetter und höhere Gewalt

Das Wetter gehört u.a. zu den unvorhersehbaren Faktoren bei der Produktion eines Filmes und ist von der Gewährleistung der Little Lights Studio GmbH insofern ausgenommen, als dass bei wetterbedingten Ausfällen keine zusätzlichen Tage ("Wettertage") berechnet werden.

Ein "Wettertag" ist definiert als ein kalkulierter und geplanter Drehtag, der den Ausfall eines ursprünglich geplanten Drehtages aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Little Lights Studio GmbH liegen, ersetzen kann. Solche Umstände umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

  • Wetterbedingungen (Regen, Nebel, Schneeregen, Hagel oder andere widrige Umstände, die nicht den vom Kunden gewünschten Bedingungen entsprechen).
  • Verletzung, Krankheit oder das Fehlen von Elementen, die der Kunde für das Shooting zur Verfügung stellt (Produkte in den richtigen Farben usw.).
  • "Höhere Gewalt" (u. a. Erdbeben, innere Unruhen, Feuer, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Krieg und Militäraktionen, Streiks, Arbeitsaufstände und Terrorismus).

Wenn ein Drehtag abgesagt werden muss, erhält der Kunde sofort ein Budget für einen solchen "Wettertag" / zusätzlichen Drehtag, der vor der Durchführung eines solchen Drehtages schriftlich genehmigt werden muss.

Sollte ein Drehtag aufgrund der vorgenannten Umstände ausfallen, ist die Little Lights Studio GmbH in keinem Fall verpflichtet, einen zusätzlichen Drehtag unentgeltlich durchzuführen. Die gebuchte Crew des ursprünglichen Drehtages erhält 50% des Honorars für den ausgefallenen Drehtag.

Die Little Lights Studio GmbH wird durch sorgfältige Planung dafür Sorge tragen, dass ausgefallene Drehtage durch "Wettertage" / Nachdrehs kompensiert werden können.

Die Kosten für einen solchen Nachdreh können auf Anfrage im Voraus pro Drehtag angegeben werden; sie umfassen jedoch keine Zuschläge für die Crew oder Zulieferer, die z. B. durch Sonntagsarbeit, Eilzustellungen und Ähnliches entstehen.

Schlussklausel

Änderungen des Produktionsvertrages und / oder dieser Produktionsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Widerspricht ein Punkt des Produktionsvertrages den Produktions- und Lieferbedingungen, so hat der Produktionsvertrag Vorrang. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.

Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Herstellers. Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsstand das Gericht am Sitz des Herstellers. Dieses Gericht hat ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Der Kunde und Little Lights Studio GmbH vereinbaren für ihre Geschäftsbeziehung die Schriftform; Fax und E-Mail bedürfen der gleichen Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so werden sich die Vertragsparteien bemühen, die unwirksam gewordene Vertragsbestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages gewollt haben.

Alle anderen Bestimmungen des Vertrages werden durch die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag bleibt daher in seinen übrigen Teilen rechtswirksam.

Alle Anlagen, insbesondere das Angebot, sowie die allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Verbandes der Audiovisions- und Filmindustrie in der beiliegenden Fassung sind Bestandteil dieses Vertrages.